Unser Hospiz Schloss Bernstorf hält ein umfassendes Angebot für unsere Gäste und deren Angehörige bereit. Aus eigener Erfahrung wissen wir also, dass eine liebevolle und zielgerichtete Behandlung mit hohen Hospizausgaben verbunden ist. Insbesondere eine starke Personalausstattung und eine individuelle Betreuung, z. B. durch unsere Wunschküche oder begleitete Ausflüge, erhöhen die Kosten.
Patienten und Angehörige fragen sich daher oft, mit welchen Kosten bei der Inanspruchnahme eines Hospizplatzes zu rechnen ist. Aus diesem Grund klären wir im Folgenden alle Fragen zum Thema Hospiz Kosten: Was kostet ein Platz im Hospiz? Wird ein Hospiz von der Krankenkasse bezahlt? Und wie verläuft die Antragstellung?
Wer trägt die Kosten für einen Hospizaufenthalt?
Die Hospiz Kosten bemessen sich anhand eines Tagessatzes, der pro Hospizbett und Tag gilt. Die Höhe des Tagessatzes variiert regional und wird für jedes Hospiz anhand der anfallenden Kosten einmal jährlich festgesetzt. Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen von diesem Tagessatz 95% der Kosten für einen stationären Aufenthalt im Hospiz. Für die restlichen 5 % der Kosten sind Hospize in Deutschland nach § 39 a SGB V gesetzlich dazu verpflichtet selbst über Spenden aufzukommen. Liegt der Tagessatz beispielsweise bei 300 €, übernehmen die Kranken- und Pflegekassen davon 285 €. Die restlichen 15 € muss der Hospizträger durch die Spendenbereitschaft der Bürger erbringen. Der Anteil der Pflegekassen richtet sich nach der Pflegestufe des Hospizgastes. Wenn der Versicherte in einem niedrigen Pflegegrad eingestuft wurde, kommt in der Regel die Krankenkasse für die übrigen Kosten auf. Zudem ist die Höhe der Kostenübernahme, der Grad der Versorgung sowie die Ausstattung bei jedem Hospizgast gleich und unabhängig davon, ob der Erkrankte privat oder gesetzlich versichert ist.
Die gute Nachricht ist also, dass Hospizgäste für ihren Aufenthalt keinen Eigenanteil leisten müssen. Dies war allerdings nicht immer so, denn erst seit 2009 sind die Kassen dazu verpflichtet, für den Großteil der Kosten aufzukommen. Seitdem besteht zumindest für den Hospizaufenthalt an sich kein Grund mehr zur finanziellen Sorge – weder für den Hospizgast noch für die Angehörigen.
🏡 Schon gewusst? Das Hospiz Schloss Bernstorf benötigt aufgrund der gesetzlichen Regelung pro Jahr ein Spendenvolumen in Höhe von rund 100.000 €.
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Was sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen?
Für eine erfolgreiche Kostenübernahme muss der behandelnde Arzt die Hospizbedürftigkeit feststellen und der Erkrankte einen Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse einreichen. Maßgeblich bei der Festlegung der Hospizbedürftigkeit ist, dass eine schwere und unheilbare Krankheit vorliegt. Dies bedeutet, dass der Krankheitsverlauf weit fortgeschritten ist und der Gast nur noch eine begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder einigen Monaten hat. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei den Krankenkassen.
🏡 Sie sind auf der Suche nach einem Hospizplatz? Unser Hospiz Schloss Bernstorf unterstützt Sie gern bei dem Antragsverfahren. Hier finden Sie das Antragsformular auf Kostenübernahme für die stationäre Aufnahme in unserem Hospiz.
Wie lange zahlen die Kranken- und Pflegekassen den Hospizplatz?
Nachdem ein Arzt die Aufnahme im Hospiz angeordnet hat und die Antragsstellung der Kostenübernahme vollständig eingereicht wurde, erfolgt die Bearbeitung für gewöhnlich in wenigen Werktagen. Wird der Antrag auf Kostenübernahme durch die Kassen bewilligt, gilt der Erstantrag meistens für 28 Tage. Danach kann ein Folgeantrag gestellt werden, welcher erneut für 28 Tage oder auch unbefristet gelten kann.
In selten Fällen und bei einem außergewöhnlich langem Hospizaufenthalt, kann ein erneuter Antrag zur Kostenübernahme auch abgelehnt werden. Der Hospizgast wird dann beispielsweise in die stationäre Pflege entlassen. Grund dafür ist, dass die Hospizbedürftigkeit nur bei sehr schweren Krankheitsverläufen und einer kurzen Lebenserwartung festgestellt wird.
Kostenbeteiligung für sonstige Kosten
Die Pflege- und Krankenkassen übernehmen zusammen mit dem Hospizträger die Kosten für den Hospizaufenthalt. Diese Kostenübernahme beinhaltet jedoch keine Zuzahlungen für z. B. Arzneimittel, Physiotherapie, Friseur oder Fußpflege. In der Regel werden aber die Kosten für Medikamente und für ärztlich verordnete Pflegeansätze wie Physiotherapie von den Krankenkassen übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme und der Leistungsumfang kann sich zwischen den Krankenkassen unterscheiden. Erkrankte haben für gewöhnlich somit keine zusätzlichen Kosten für den Hospizaufenthalt.
Spenden für den Hospizgedanken
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, als Hospizträger 5% der Kosten über Spenden selbst zu finanzieren, sind wir Tag für Tag auf die Unterstützung vieler Menschen und Institutionen angewiesen. Ob Geldspenden, Sachspenden oder die ehrenamtliche Mitarbeit – alles trägt dazu bei, unseren Gästen Lebensqualität zu schenken.
Wir freuen uns sehr, wenn auch Sie uns unterstützen. Jeder Euro hilft schwerkranken Menschen.