Welche Voraussetzungen ermöglichen einen Einzug in das Hospiz?
Es wird eine Hospizbedürftigkeit vom behandelnden Arzt attestiert. Diese setzt eine unheilbare Erkrankung mit absehbarer Lebenserwartung voraus.
Der Arzt ist immer der erste Ansprechpartner. In den Krankenhäusern helfen die Sozialdienste weiter. (Grundlage ist die Rahmenvereinbarung zu § 39 a Abs. 1 Satz 4 SGB V)
Wer hat einen versicherten Anspruch auf einen Hospizplatz?
Der behandelnde Arzt oder die Sozialdienste der Krankenhäuser prüfen jeden Fall individuell.
Mögliche Voraussetzungen können sein:
- Die Patientin/der Patient leidet an einer Erkrankung, die fortschreitend verläuft.
- Eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V ist nicht erforderlich.
- Eine palliativ-medizinische Behandlung ist notwendig und erwünscht.
- Eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie reicht nicht aus, weil der palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische und/oder psychosoziale Versorgungsbedarf die Möglichkeit der bisher Betreuenden regelmäßig übersteigt.
Welche Krankheitsbilder gehören zur Hospizbedürftigkeit?
- Fortgeschrittene Krebserkrankung
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
- Erkrankungen des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
- Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung
Wer übernimmt die Kosten?
95 % der Kosten für den Hospizaufenthalt werden anteilig von den gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen.
Die restlichen 5 % sind vom Hospiz durch Spenden aufzubringen.
Für den Gast im Hospiz entstehen keine Kosten.
Frühzeitige Kontaktaufnahme
Nehmen Sie so frühzeitig wie möglich mit uns Kontakt auf, wenn eine Hospizbedürftigkeit eintreten könnte. Je früher Sie sich bei uns melden, desto besser können wir uns auf die Betreuung einstellen.
Unsere Mitarbeiterin Frau Wulf unterstützt Sie gerne bei den Formalitäten mit den Kranken- und Pflegekassen.
Rufen Sie uns an und wir führen kurzfristig ein Gespräch mit Ihnen in unserem Hospiz. Wir zeigen Ihnen gerne alles, damit Sie genügend Informationen haben, um eine Entscheidung treffen zu können.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sandra Wulf, Sozialarbeiterin im Schloss Bernstorf
Telefon: +49 3881 75518615
E-Mail: wulf@schloss-bernstorf.de
Wir helfen Ihnen auch bei der Bewältigung von persönlichen, krankheitsbezogenen und sozialen Problemen.
Wir unterstützen Sie bei behördlichen Angelegenheiten. Selbstverständlich sind wir auch bei der Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse und medizinischen Spezialisten behilflich.Wir sind in dieser schwierigen Situation in Ihrem Leben bei Ihnen, dafür stehen wir.“
Ihre Sandra Wulf
Die vier Schritte des Genehmigungsverfahrens
- Eine ärztliche Verordnung erfolgt (i. d. R. ist damit auch das Ausfüllen eines Erhebungsbogens zur Frage der stationären Hospizpflege verbunden).
- Der Antrag auf Hospizaufnahme wird durch den Betroffenen / Bevollmächtigten ausgefüllt.
- Das Hospiz bietet auf Wunsch ggf. Hausbesuche vor Ort an.
- Die Krankenkasse oder der medizinische Dienst (MdK) prüft anhand der Unterlagen die Kostenübernahme auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.