Als familiengeführtes Hospiz Schloss Bernstorf erreichen uns täglich viele Fragen zum Thema Hospiz. Wir möchten in diesem Beitrag alle “FAQs Hospiz” beantworten. Wir hoffen, dass Ihnen die folgenden Antworten weiterhelfen.
Übersicht
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- Was ist ein Hospiz?
- Wer hat Anspruch auf einen Hospizplatz?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Hospiz und einer Palliativstation?
- Was sind die Voraussetzungen, um in einem Hospiz aufgenommen werden zu können?
- Wer verordnet die Hospizversorgung?
- Wer trägt die Kosten für den Hospizaufenthalt?
- Was ist die Hospizbewegung?
- Brauche ich eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?
- Wer arbeitet in einem Hospiz?
- Was sagen wir zu den Themen Sterbebegleitung und Sterbehilfe?
- Warum sollte ich ehrenamtlich im Hospiz arbeiten?
- Wie können Sie unser Hospiz Schloss Bernstorf unterstützen?
Was ist ein Hospiz?
Der Begriff Hospiz ist vom lateinischen Begriff „hospitium“ für „Herberge“ abgeleitet. In Deutschland wird damit in erster Linie eine stationäre Einrichtung bezeichnet, in der unheilbar kranke Menschen ihren Lebensabend in würdiger Atmosphäre verbringen. Diese heimähnlichen Einrichtungen sind meistens auf wenige Plätze beschränkt, um sowohl einen persönlichen Charakter zu wahren als auch jedem Bewohner die nötige Aufmerksamkeit schenken zu können.
Wer hat Anspruch auf einen Hospizplatz?
Grundsätzlich hat jeder einen Anspruch darauf, im Hospiz ein Zimmer zu erhalten, der gesetzlich/privat krankenversichert ist und unter einer schweren Erkrankung leidet. Diese muss ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht haben und ohne Aussicht auf Heilung sein. Auch haben Patienten Anspruch auf einen Hospizplatz, wenn ihr Zustand eine palliativmedizinische Behandlung notwendig macht, eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist oder wenn ihre Lebenserwartung auf einige Wochen oder wenige Monate begrenzt ist.
Was ist der Unterschied zwischen einem Hospiz und einer Palliativstation?
Oft werden wir gefragt, wie sich die Palliativversorgung von einem Aufenthalt im Hospiz unterscheidet. Daher haben wir für Sie bereits einen detaillierten Beitrag zum Unterschied zwischen der Palliativ- und Hospizversorgung zusammengestellt.
Was sind die Voraussetzungen, um in einem Hospiz aufgenommen werden zu können?
Für die Aufnahme gibt es gesetzlich geregelte Vorgaben. Voraussetzung für die Aufnahme ist das Vorliegen einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung, die nach menschlichem Ermessen aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit (Tage, Wochen bis wenige Monate) zum Tode führen wird, wobei eine angemessene Versorgung im häuslichen Bereich nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten als nicht mehr gesichert angesehen werden muss (siehe auch § 39 a Sozialgesetzbuch V).
Folgende Krankheitsbilder gehören unter anderem zur Hospizbedürftigkeit:
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- Fortgeschrittene Krebserkrankung
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
- Erkrankungen des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
- Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung
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Wer verordnet die Hospizversorgung?
Die Hospizversorgung muss grundsätzlich durch einen Hausarzt oder vom behandelnden Krankenhausarzt verordnet und durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden. In den meisten Fällen wird die Genehmigung alle vier Wochen erneut vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft. Eine Überweisung aus einer Pflegeeinrichtung ist in der Regel nicht möglich. Bei einer Stabilisierung der Erkrankung und damit nicht mehr Absehbarkeit der Lebenserwartung kann die Krankenkasse eine weitere Hospizversorgung ablehnen. In diesem Fall suchen die Hospizbetreuer mit Ihnen gemeinsam nach einer anderen Versorgungsmöglichkeit.
Wer trägt die Kosten für den Hospizaufenthalt?
Die Kosten für den Hospizaufenthalt werden bei gesetzlich Versicherten durch die Krankenkasse mit 95 % bezuschusst. Alle nicht gedeckten Kosten müssen vom Hospiz über Spenden finanziert werden. Damit ist der Aufenthalt für die Kranken selbst zuzahlungsfrei. Bei privatversicherten Erkrankten muss die Kostenübernahme mit den Krankenkassen geklärt werden.
In unserem Beitrag “Hospiz Kosten” finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie zur Voraussetzung und Dauer der Kostenübernahme sowie der Kostenbeteiligung für zusätzliche Kosten wissen müssen.
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Was ist die Hospizbewegung?
Die Hospizbewegung setzt sich für die umfassende Betreuung schwerkranker Menschen am Ende ihres Lebens ein. Ihr Fokus liegt auf der Verbesserung der Lebensqualität durch ganzheitliche Unterstützung – körperlich, psychisch, sozial und spirituell. Die Hospizbewegung fördert eine respektvolle Haltung gegenüber dem Sterbeprozess und betont die Bedeutung von Würde und Mitmenschlichkeit in dieser sensiblen Lebensphase.
Brauche ich eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme, die es ermöglicht, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung ergriffen werden sollen. Dieses rechtlich bindende Dokument gibt dem Patienten die Möglichkeit, seine individuellen Wünsche hinsichtlich medizinischer Behandlungen, Lebenserhaltung und Pflege festzulegen. Eine sorgfältig erstellte Patientenverfügung gibt nicht nur dem Patienten selbst, sondern auch den behandelnden Ärzten und Angehörigen klare Richtlinien in sensiblen Gesundheitssituationen. Es ist ratsam, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Wer arbeitet in einem Hospiz?
In einem Hospiz arbeitet ein multidisziplinäres Team von Fachkräften, darunter Ärzte, Pflegepersonal, Sozialarbeiter, Seelsorger, Therapeuten und ehrenamtliche Helfer. Diese engagierten Menschen arbeiten zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung für schwerkranke Menschen und ihre Familien zu gewährleisten. Ihr Ziel ist es, nicht nur medizinische Pflege, sondern auch emotionale Unterstützung, spirituelle Begleitung und soziale Betreuung anzubieten, um die bestmögliche Lebensqualität am Ende des Lebens sicherzustellen.
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Was sagen wir zu den Themen Sterbebegleitung und Sterbehilfe?
Hospize und Palliativstationen sind keine Orte der Sterbehilfe. Hier findet Sterbebegleitung statt. Das Sterben soll weder beschleunigt noch hinausgezögert werden, sondern die Hospizinitiativen möchten dazu beitragen, dass das Sterben in das Leben eingebettet und als Teil des Lebens angenommen werden kann. Oder wie der frühere Bundespräsident Joachim Gauck es formulierte “Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen“ (Rede Joachim Gauck, Bellevue Forum zum Thema Sterbende begleiten vom 2. Nov. 2005).
Warum sollte ich ehrenamtlich im Hospiz arbeiten?
Ehrenamtliche Arbeit im Hospiz bietet die einzigartige Möglichkeit, direkten Einfluss auf das Wohlbefinden schwerkranker Menschen und ihrer Familien zu nehmen. Durch Ihr Engagement können Sie Trost, Unterstützung und menschliche Nähe in einer besonders herausfordernden Lebensphase schenken. In unserem Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zur ehrenamtlichen Hospizarbeit.
Wie können Sie unser Hospiz Schloss Bernstorf unterstützen?
In Deutschland muss ein Hospiz 5 % seiner Kosten selbst über Spenden finanzieren. Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, den Betrieb von Schloss Bernstorf langfristig sicherzustellen und Menschen in der letzten Phase ihres Lebens ein besonderes Zuhause zu geben. Mit ihrer Spende ermöglichen Sie, den Einsatz von bestmöglich qualifiziertem Personal in den Bereichen Pflege, Betreuung und Küche, Therapie- und Wohlfühlangebote, Freizeitangebote sowie den ungehinderten Aufenthalt draußen in der Natur im Schlosspark.
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